Infodienst 1 / Februar 2019

– der Schutz der Bewohner/innen, die sich im Außengelände aufhalten – der Schutz von Passanten (und Mitar- beiter/innen), die sich auf dem Gelände (beispielsweise auf dem Gehweg vor der Einrichtung) befinden Hier können kommunale Vorgaben und versicherungsrechtliche Bestimmungen aufeinanderprallen. Bei der Organisation von Winter- diensten müssen rechtliche Grundlagen berücksichtigt werden: – Kommunale Bestimmungen über Umfang und Zeitpunkt der Durch- führung von Winterdiensten – Bestimmungen in Versicherungs- verträgen – Hausordnungen – Sonstige vertragliche Regelungen und Vorgaben (z. B. Denkmalschutz) Entscheidend für die Organisation des Winterdienstes ist es deshalb, Informa- tionen über die kommunalen Vorgaben einzuholen. Dazu gehört beispielweise bis zu welcher Uhrzeit an Wochentagen und Wochenenden auf Gehwegen Schnee geräumt bzw. gegen Glatteis gestreut sein muss. Wenn Sie die Winterdienste vergeben wollen, können Sie mit Ihrem Dienst- leister auf drei Arten abrechnen: 1. Abrechnung nach Einsatztagen 2. Pauschalabrechnung (unabhängig von der Zahl der Einsatztage) 3. Kombination aus Abrechnung nach Einsatztagen und einer Pauschale für die Bereitstellung der Winterdienstgeräte und -fahrzeuge Selbstverständlich kann die Anzahl der Einsatztage von Winter zu Winter und von Region zu Region stark unter- schiedlich sein. Der Flughafen München hat beispielsweise jährlich im Durch- schnitt 17 Winterdienst-Einsatztage, während in Hamburg lediglich durch- schnittlich 10 Tage pro Jahr anfallen. Der regionale Wetterdienst kann über die durchschnittliche Anzahl an „Win- terdiensttagen“ für den jeweiligen Wohn- und Arbeitsort Auskunft geben. Vor der Vergabe des Winterdienstes, sollten die Rahmenbedingungen geklärt und möglichst genau definiert werden: 1. Erfassen Sie sämtliche Flächen, die geräumt oder gestreut werden sollen. 2. Legen Sie eine Reihenfolge der Bearbeitung der Flächen fest (zum Beispiel Zufahrt/Parkplätze zuerst). 3. Sollten in Ihrer Region größere Men- gen an Schnee anfallen: Definieren Sie einen Platz, an dem der beiseite geräum- te Schnee aufgetürmt werden soll. 4. Erstellen Sie ein Leistungsverzeich- nis über die Winterdienste. 5. Legen Sie fest, wie schnell liegenge- bliebene Streumittel wieder entfernt werden müssen. Streumittel, egal ob Split oder Salz, füh- ren zu einer höheren Schmutzbelastung in der Einrichtung, insbesondere im Erdgeschoss. Gegebenenfalls muss während dieser Zeit in diesen Bereichen die Reinigungsfrequenz erhöht werden. Wer den Winterdienst mit eigenem Personal durchführen möchte, benötigt klare Regelungen bzgl. der Zuständig- keit sowie der Bereitschaftsdienste. Es empfiehlt sich, auch in diesem Fall ein genaues Leistungsverzeichnis zu erstel- len. Es müssen klare Betriebsanweisun- gen formuliert werden. Notwendig ist es, alle betreffenden Personen in die Handhabung der Geräte einzuweisen. An Gerätschaften benötigen Sie, je nachdem wo Ihre Einrichtung sich be- findet und wie groß die zu räumenden Flächen sind, neben der „guten alten“ Schneeschaufel in der Regel ein Schnee- kehrgerät. Diese Geräte lassen sich als Anbaugerät an den meisten gängigen Kehrmaschinen (Aufsitzer) betreiben. Sie eignen sich für die Beseitigung von wenigen Zentimetern Neuschnee oder Schneematsch. Befindet sich die Einrichtung in einer schneereichen Gegend, lohnt sich unter Umständen die Beschaffung eines Schneeräumgerätes. Diese Geräte beste- hen aus einem Räumschild, das den Schnee zusammenschiebt und das an einen Traktor oder einen Geländewagen montiert wird. Schneefräsen, das heißt Geräte mit Schaufelblättern, die den Schnee durch ein Auswurfrohr schleudern, werden sich für ein Altenheim kaum lohnen. Zur Vermeidung von Glättebildung eig- nen sich verschiedene Streumaterialien: Sand, Split, Granulat, Holzspäne oder Asche. Darüber hinaus wird vielerorts Salz gestreut bzw. das Streugut mit Salz ver- mischt. Durch das Salz wird der Ge- frierpunkt des Wassers herabgesetzt, der Schnee schmilzt. Bei absinkenden Tem- peraturen kann sich jedoch schnell wie- der gefährliche Glätte bilden. Das Aus- bringen von Salz ist aus ökologischen Gründen in vielen Gemeinden nicht bzw. nur an sehr steilen Stellen gestattet. Auch hier ist es wiederum notwendig, sich bei der Gemeinde vor Ort zu infor- mieren, welches Streumaterial einge- setzt werden darf. Jürgen Weitzdörfer Der Autor ist als Berater und Trainer für haus- wirtschaftliche Betriebsleiterinnen und Mitar- beitende von ambulanten hauswirtschaftli- chen Diensten tätig. Er ist Fachwirt für Reini- gungs- und Hygienemanagement, geprüfter Desinfektor und EcoCleaner-Trainer. Infodienst 1/19 9 Tipp für die Praxis: Schmutzfangmatten in den Eingangs- bereichen können den Reinigungsauf- wand bei Schnee, Schneematsch und Regenwetter um bis zu zwei Drittel re- duzieren.Legen Sie bei „normalem“ Wetter die Schmutzfangmatten so aus, dass jede Person, die die Einrich- tung betritt, mindestens vier Schritte über die Matte gehen muss. Wählen Sie breite Matten, die nicht „umgan- gen“ werden können. Verdoppeln Sie bei „Schmuddelwetter“ die Anzahl der Schmutzfangmatten.

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