Infodienst 2 / April 2018

• Wirksamkeitskontrolle Wenn Sie Maßnahmen festlegen, sollten Sie auch überprüfen, ob diese wirksam sind. Zielsetzung ist es, festzustellen, ob sich die psychische Belastung reduziert hat oder nicht. Um dies festzustellen, müssen Sie zu- nächst prüfen, ob Maßnahmen umge- setzt wurden, und im zweiten Schritt, mit welchem Ergebnis. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeur- teilung müssen gemäß Arbeitsschutz- gesetz §6 dokumentiert werden. Die Do- kumentation muss so gestaltet sein, dass eine Aufsichtsperson der Arbeits- schutzbehörden der Länder und der Un- fallversicherungsträger erkennen kön- nen, ob die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten erfüllt worden sind. Sie kann in Papierform oder digital erfolgen und sollte mindestens folgende Angaben enthalten: • Beurteilung der Gefährdungen (Ergebnisbericht) • Festlegung konkreter Arbeitsschutz- maßnahmen, einschließlich Terminen und Verantwortlichkeiten (Maßnah- menplanung) • Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit (Wie- dervorlage zur Erfolgskontrolle) • Datum der Erstellung/ Aktualisierung (Maßnahmenplanung) • Fortschreibung Wenn sich die Arbeitsbedingungen oder Rahmenbedingungen verändern, sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung aktuali- sieren, zum Beispiel bei • Umstrukturierung von Arbeitsabläu- fen, Umsetzung grundlegend neuer gesetzlicher Vorgaben • Verbesserten Möglichkeiten der Ar- beitsplatzgestaltung durch neue Arbeitsmittel, Arbeitstechniken oder veränderte Rahmenbedingungen • neue Arbeitsschutzvorschriften • Fluktuation, d.h. neue Mitarbeiter Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundlage und ein wichtiges Steuerin- strument für das Betriebliche Gesund- heitsmanagement. Vergleichbar mit dem Qualitätsmanagement gibt es kein defi- niertes Ende, sondern es ist ein fortlau- fender Prozess. Im Mittelpunkt steht der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das wichtigste Gut, um Ihre Kunden betreuen und versorgen zu können. Mona Schöffler Literatur/ Links Wichtige Gesetze und Verordnungen/ Leitlinien • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz • ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung • BGV A1 – Grundsätze der Prävention (bgw- online) • Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation (GDA) • Die Norm EN ISO 10075 ist ein internatio- naler Standard, der Richtlinien der Arbeits- gestaltung bezüglich psychischer Arbeitsbe- lastung beschreibt, Informationen unter: http://www.iso.org mit Veröffentlichungen zur ISO 10075 Literatur • Beck, D. et al: Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen in Deutschland. Ver- breitende, fördernde und hemmende Fakto- ren. Springer Verlag, 2012 • Leitung des GDA-Arbeitsprogramm Psyche der GDA-Träger, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIb: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Berlin, Juni 2014 • Deutsche Unfallversicherung e.V. (DGUV): IAG Report 1/2013. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Tipps zum Einstieg. Berlin, überarbeitete Version 2015 Hinweis: • Die Berufsgenossenschaften bieten Befra- gungen zur Gefährdungsbeurteilung. • Ein schriftliches Befragungsinstrument zur Gefährdungsbeurteilung speziell für den sozia- len Bereich hat die Autorin entwickelt, nähere Informationen unter: www.belegungsichern.de oder per E-mail: schoeffler@belegungsichern.de Infodienst 2/18 9 Eine Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten, die laut Arbeitsschutzgesetz vor- geschrieben ist, soll verhindern, dass es bei Menschen zum Burnout kommt. Foto: fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY2ODY=