Infodienst 6 / Dezember 2018

Infodienst 6/18 5 In der Fachliteratur werden häufig vier klassische Organisationsformen der Ver- bundausbildung genannt: • Ausbildung in einem Leitbetrieb mit Partnerbetrieb, • Auftragsausbildung, • Ausbildungskonsortium, • Ausbildung mit einem Ausbildungs- verein. In der Praxis existieren die unterschied- lichsten Varianten, die jedoch in der Regel auf einem dieser vier Grund- modelle basieren. Der Wahl des jeweili- gen Verbundtyps hängt dabei immer auch am zugrunde liegenden Motiv der Initiatoren: Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich dafür entschei- den, im Modell Leitbetrieb mit Partner- betrieb als Leitbetrieb zu agieren, wollen die Ausbildung so weit wie möglich selbst durchführen, gestalten und beein- flussen. Das Interesse der Partnerbe- triebe an dieser Verbundform besteht vor allem darin, von den Ausbildungser- fahrungen des Stammbetriebes zu profi- tieren. Und gegebenenfalls auch Schu- lungs- und Laborräume oder die Aus- rüstung des Leitbetriebes zu nutzen, um die Qualität der eigenen Ausbildung zu erhöhen. Die Auftragsausbildung eignet sich be- sonders für Betriebe, die freie Ausbil- dungskapazitäten haben, und diejenigen, die diese freien Kapazitäten gegen Be- zahlung nutzen wollen. In den meisten Fällen sind die Anbieter von Auftrags- ausbildung Bildungsdienstleister. Diese Dienstleistung können sich Unter- nehmen auf dem Markt „einkaufen“, was den Vorteil hat, dass dadurch die Suche nach einem Partnerbetrieb ent- fällt. Vor allem in den ostdeutschen Ländern ist dies die am meisten verbrei- tete Form der Verbundausbildung. In der Regel erhalten die Bildungsträger dort auch Zuschüsse aus Landesmitteln. Betriebe, die sich für das Konsortium entscheiden, bilden gleichberechtigt nebeneinander aus und nutzen diese Or- ganisationsform in erster Linie, um ihren Auszubildenden ein breiteres Themenspektrum zu ermöglichen. Das Ausbildungskonsortium ist ein lockerer Zusammenschluss mehrerer Betriebe. Die Auszubildenden wechseln dabei für bestimmte Ausbildungsabschnitte den Betrieb. Jeder Betrieb im Konsortium ist so immer aufnehmender und abgebender Betrieb gleichzeitig. Und manche Unternehmen nutzen die Verbundausbildung auch, um ihren Verwaltungsaufwand zu minimieren. Zwar übernehmen sie den inhaltlichen Teil der Ausbildung, treten jedoch selbst nicht als Vertragspartner in Erscheinung, sondern überlassen dies einem Ausbil- dungsverein. Die Verbundausbildung über einen Verein hat den Vorteil für Betriebe, dass sie nicht den Ausbildungsvertrag ab- schließen müssen und damit weniger formal rechtliche Verantwortung tragen. Der Verein regelt die Zuständigkeiten der an der Ausbildung beteiligten Be- triebe durch eine Kooperationsver- einbarung. Im Falle eines Konkurses oder wenn ein Betrieb aus anderen Gründen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist jedoch der Verein für die Ausbildung zuständig. Damit trägt der Ausbildungsverein ein erhöhtes Risiko. Dieser Text stammt aus der Veröffentlichung „Verbundausbildung – vier Modelle für die Zukunft“ Herausgegeben von der Pro- grammstelle beim Bundesin- stitut für Berufsbildung (BIBB) für das Programm JOBSTARTER des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), 2011 Die Veröffentlichung mit 168 Seiten kann heruntergeladen werden unter: e/pub/Jobstarter_Praxis_Band_6.pdf oder www.tinyurl.com/ya2tuhdm Lesen Sie dazu auch Seite 26 und 27, auf denen wir zwei Beispiele für Verbund- ausbildung vorstellen. Foto: michaeljung – stock.adobe.com Die „formale Organisation“ einer Verbundausbildung kann ganz unterschiedlich geregelt sein. Gemeinsam ist allen Formen, dass nicht alle Inhalte einer Ausbildung im eigentlichen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Die Auszubildenden absolvieren stattdessen einzelne Abschnitte ihrer Ausbildung in Partnerbetrieben oder Bildungseinrichtungen. Verbundausbildung hat viele Formen

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