Infodienst 2 / Juni 2020

Infodienst 2/20 5 Grundlage dafür war die Initiative des Deutschen Hauswirtschaftsrates im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses. Die Vorlage für die Ausgestaltung der Prämie stammt von der ehemaligen Pflegekommission, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind. Durch den guten Kontakt zu der zuständigen Person bei der Gewerkschaft ver.di hat sich der Berufsverband Hauswirtschaft Anfang April an den Arbeitgeberver- band in der Pflegebranche (BVAP) ge- wandt mit der Bitte, die Hauswirtschaft in die Prämie einzubeziehen. ver.di hatte uns schon immer zugesichert, dass sie sich für die Beschäftigten in der Haus- wirtschaft einsetzen, aber auf den Wider- stand der Arbeitgeber stoßen. Der wurde nun nach unserer Initiative aufgegeben. Bei Redaktionsschluss dieser Info- dienst-Ausgabe ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht. Wir vermuten, dass die Prämie „für die Beschäftigten in der hauswirtschaftlichen Versorgung” nicht im Gesetzestext stehen wird; es muss also auf die Begründung im Gesetzes- entwurf Bezug genommen werden. Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi- demischen Lage von nationaler Trag- weite finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Vorlage zur Corona-Prämie steht in Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Hier gibt es den neuen Paragrafen § 150a „Sonder- leistung während der Coronavirus- SARS - CoV- 2 - Pandemie” (S. 31). In der Begründung zu Artikel 5 Absatz 2 (S. 75) heißt es: „Die Sonderleistung ist für Mitarbeitende zu zahlen, die zwi- schen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 (sog. Bemessungszeit- raum) mindestens drei Monate in der Pflegeeinrichtung tätig bzw. im Bereich der Pflege und Betreuung oder sonstigen Bereichen eingesetzt sind. Nach Num- mer 1 erhalten eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro alle Beschäftigten und von der Pflegeeinrichtung eingesetzten Mit- arbeitenden, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung ar- beiten. Dies sind insbesondere Pflege- fach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbe- gleiterinnen und Alltagsbegleiter, Be- treuungskräfte, Assistenzkräfte und Prä- senzkräfte (unabhängig von ihrer be- trieblichen Bezeichnung) sowie Be- schäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dies in einem Schreiben an den Deutschen Hauswirt- schaftsrat ausdrücklich bestätigt. Die Länder und Arbeitgeber sind nun aufgefordert, die restlichen 500 Euro für den steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlenden Betrag von 1.500 Euro zu übernehmen. Bayern hat dazu schon eine Verordnung vor dem Bundesgesetz erlassen. Dort gilt die Prämie (von 500 Euro) nur für Fachhauswirtschafter* innen, Dorfhelfer*innen und Beschäf- tigte mit einer Qualifikation nach § 43 b SGB XI. Der Berufsverband Hauswirtschaft in- formiert Sie über die Entscheidungen in den anderen Bundesländern. Einige Länder haben die Prämie zugesagt, aber ob sie den Rahmen des Bundes überneh- men, ist nicht sicher. Auf unserer Home- page finden Sie die aktuellen Informa- tionen. Beate Imhof-Gildein fotolia.de Dass die Beschäftigten in der Haus- wirtschaft in die Corona-Prämie des Bundes einbezogen sind, ist ein wichti- ger Meilenstein, um zu einer gleich- wertigen Stellung der Hauswirtschaft in den (Altenpflege)Einrichtungen zu kommen. Wir hoffen, dass der Deut- sche Hauswirtschaftsrat als die Stimme der Hauswirtschaft die wichtigen Schritte weitergehen kann. Falls Sie Unterstützung für die Durchsetzung Ihrer Rechte beim Arbeitgeber benöti- gen können Sie sich gerne an uns wenden. Corona-Prämie für die Hauswirtschaft Die Corona-Prämie, die von Bundestag und Bundesrat am 14. und 15. Mai im „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” beschlossen wurde, gilt auch für die „Beschäftigten in der hauswirtschaftlichen Versorgung”, die in zugelassenen Pflegeeinrichtungen arbeiten. Dazu gehören sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen der Altenpflege.

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