Infodienst 1 / März 2023

Beispiel: Mitarbeiterausfälle in der Küche Ist durch Krankheit der Mitarbeitenden (z.B. durch Lebensmittelinfektionen, Grippewelle) der Ablauf in der Küche so gestört, dass eine ordnungsgemäße Sicherstellung der Lebensmittelversorgung in der Einrichtung nicht mehr möglich ist, so treten die folgenden Maßnahmen in Kraft: (siehe Kasten oben links) Qualifizierte Küchenkräfte sind rar gesät – auch bei Zeitarbeits- und Catering-Firmen. Informieren Sie sich vor Erstellung des Havarieplans über das Angebot und die Reaktionszeiten von Zeitarbeitsfirmen und CateringUnternehmen. Informieren Sie sich außerdem, ob für Ihren Standort ein regionaler Pandemieplan existiert und welche Regelungen dieser vorsieht. Infodienst 1/23 9 Verhalten bei Mitarbeiterausfällen in der Küche Informationsweitergabe – Die Küchenleitung informiert die Einrichtungsleitung sowie die Hygienebeauftragte und die QM-Beauftragte. – Die Einrichtungsleitung informiert die Pflegedienstleitung und den (Heim-)Beirat sowie das zuständige Gesundheitsamt. Einsatz von Personal aus dem eigenen Haus – Die Einrichtungsleitung, Küchenleitung, Hygienebeauftragte, QM-Beauftragte und Pflegedienstleitung prüfen, ob eine Besetzung der Küche mit „küchenfremdem“ Personal aus anderen Bereichen der Einrichtungen – insbesondere aus der Hauswirtschaft – möglich ist. – Die Hygienebeauftragte prüft, ob bei den betreffenden Mitarbeitern Folgebelehrungen nach IfSG notwendig sind. – Der Speiseplan wird auf ein Menü im Mittagessensangebot heruntergefahren. Die Einrichtungsleitung informiert den (Heim-) Beirat und die Bewohner darüber. – Sind Küchenleitung und Stellvertretung von der Krankheitswelle betroffen, wird eine Leitung aus dem Team benannt. Einsatz von Personal aus anderen Einrichtungen – Sind die oben genannten Maßnahmen nicht durchführbar, wird der Einsatz von Personal aus den anderen Einrichtungen des Trägers geprüft. – Dies ist Aufgabe der Einrichtungsleitung. Einsatz von fremdem Personal – Ist kein anderer Einsatz möglich, werden die erforderlichen Stellen der Küche durch Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma besetzt. – Dies geschieht auf Veranlassung der Einrichtungsleitung. Versorgung durch eine andere Küche des Trägers – Sind keine (oder nicht in ausreichender Anzahl) entsprechend qualifizierte Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma verfügbar, veranlasst die Einrichtungsleitung, dass die Einrichtung durch die Küche einer anderen Einrichtung des Trägers versorgt wird. Versorgung durch einen Dienstleister – Ist auch dies nicht möglich, veranlasst die Einrichtungsleitung die Versorgung der Einrichtung durch ein Cateringunternehmen. Versorgung der Einrichtung durch das THW – Sind aufgrund einer Pandemie all die genannten Optionen nicht möglich, veranlasst die Einrichtungsleitung die Versorgung der Einrichtung durch das THW. Verhaltensplan bei Verunreinigung des Trinkwassers Information – Die Küchenleitung oder die technische Leitung informiert die Einrichtungsleitung. – Die Einrichtungsleitung informiert Hauswirtschaftsleitung, Pflegedienstleitung, Hygienebeauftragte, QM-Beauftragte und den (Heim-)Beirat sowie das zuständige Gesundheitsamt. Sofortmaßnahmen – Die Einrichtungsleitung veranlasst die Versorgung der Einrichtung mit Trinkwasser durch das THW. – Die Versorgung mit Getränken ist für drei Tage gewährleistet. Die Küchenleitung veranlasst die Beschaffung von weiteren Getränken für die Folgetage. – Für maximal einen Tag wird bei der Speisen- und Getränkeversorgung Einmalgeschirr eingesetzt. – Bei Befall des Trinkwassers mit Legionellen wird ein Duschverbot ausgesprochen bis die Ersatz-Versorgung gewährleistet ist. – Bei Befall des Trinkwassers mit Kolibakterien wird ein Entnahmeverbot von Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen ausgesprochen, bis die Ersatzversorgung durch das THW gewährleistet ist. – Die Bearbeitung der Schmutzwäsche inklusive Reinigungstextilien wird durch eine Wäscherei übernommen. Weitere Maßnahmen – Ist eine Ersatzversorgung durch das THW nur eingeschränkt möglich, wird die Ersatzversorgung für die Körperpflege und die Reinigung verwendet. – Für die Versorgung mit Speisen und Getränken veranlasst die Einrichtungsleitung, dass dies durch die Küche einer anderen Einrichtung des Trägers geschieht. Versorgung der Einrichtung durch einen Dienstleister – Ist die Versorgung der Einrichtung durch eine andere Einrichtung des Trägers nicht möglich, veranlasst die Einrichtungsleitung die Versorgung durch ein CateringUnternehmen. Versorgung der Einrichtung durch das THW – Ist auch dies nicht möglich, veranlasst die Einrichtungsleitung die Komplett-Versorgung der Einrichtung durch das THW. Absprachen mit dem Gesundheitsamt – Weitere Maßnahmen sowie die Aufhebung der Sperrung der Trinkwasserversorgung werden mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen.

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