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Meister/in der Hauswirtschaft

Anforderungen

Voraussetzung für die Weiterbildung zur Meisterin der Hauswirtschaft (derzeit noch nach städtisch oder ländlich unterschieden) ist der Abschluss der Ausbildung zur Hauswirtschafterin und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in der Hauswirtschaft. Für die Tätigkeit sind insbesondere die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, Flexibilität und Eigeninitiative erforderlich.

Qualifizierung

Diese Weiterbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz bundesweit geregelt. Die Vorbereitungslehrgänge werden von unterschiedlichen Lehrgangsträgern angeboten (berufsbildende Schulen, hauswirtschaftliche Verbände, Landwirtschaftskammern). Die Lehrgangsanbieter entwickeln die Inhalte der Kurse auf der Grundlage der Anforderungen an die Meisterprüfung selbst.

Die Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung werden derzeit als Voll- und Teilzeitlehrgänge angeboten und dauern in Vollzeitform bis zu einem Jahr (ca. 750 Stunden), in Teilzeitform bis zu drei Jahren.

Die staatliche Abschlussprüfung wird vor einem Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Stelle für die Hauswirtschaft bzw. der zuständigen Landwirtschaftskammer abgelegt beinhaltet die Ausbildereignung.

Zur weiteren Qualifizierung kommen die Weiterbildung zur Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin oder zur Technischen Lehrerin für Fachpraxis in Frage. In einigen Bundesländern ermöglicht eine Meisterprüfung unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Studiengängen an Hochschulen, zum Beispiel in den Bereichen Haushaltswissenschaften, Haushaltswirtschaft, Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie

Berufsbild

Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung qualifiziert zur Führung des hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbereiches in sozialen Einrichtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern, Kinder-, Jugend und Behinderteneinrichtungen. Im Unterschied zur Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin werden eher Teilbereiche übernommen. Außerdem bilden sie Auszubildende für den Beruf Hauswirtschafter/in betrieblich aus.

Meisterinnen der städtischen Hauswirtschaft können daneben selbstständig einen Privathaushalt führen. Hauswirtschaftsmeisterinnen beraten und informieren über wirtschaftliche, umweltfreundliche und qualitätsorientierte  Haushaltsführung sowie über die Betreuung  alter und kranker Menschen. Sie erproben neue Rezepte für die Nahrungsmittelindustrie oder testen Geräte für den sicheren und zweckmäßigen Einsatz im Haushalt. Im Verpflegungsbereich kümmern sie sich um die Nahrungszubereitung und die Vorrathaltung. Sie sorgen für die allgemeine Hygiene, kümmern sich um die Haus- und Wohnungspflege, um die Textilpflege sowie um eine ansprechende Wohnumgebung. Im Rahmen der Betriebsführung haben sie es mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, mit Rechtsfragen und der Berufs- und Arbeitspädagogik zu tun. In hauswirtschaftlichen Dienstleistungszentren übernehmen sie organisatorische Aufgaben.

Ausblick

In Deutschland arbeiten ca. 202.000 Menschen in hauswirtschaftlichen Berufen. Infolge der gesellschaftlichen Veränderungen werden heute und in Zukunft immer mehr Aufgaben des Familienhaushaltes auf außerhäusliche hauswirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen verlagert. Es ist bereits abzusehen, dass dieser Dienstleistungsbereich expandieren wird und dass im hauswirtschaftlichen Bereich vermehrt qualifizierte Fachkräfte gesucht werden, die in der Lage sind, diesen komplexen und anspruchsvollen Beruf flexibel ausüben zu können.

Weitere Informationen

Detailinformationen im Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) unter https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=35287&such=Meister%2Fin+-+Hauswirtschaft

Praxisleitfaden zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft in Baden-Württemberg: Download

Positionspapier zum Anforderungsprofil der Meisterin der Hauswirtschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft (BAG-HW: 2010): Download

Steckbrief Meisterin der Hauswirtschafter der Bundesagentur für Arbeit: Download